Einladung zur Generalversammlung 2019

Der 1. Vorsitzende und Oberst der Schützenbruderschaft St. Michael Olsberg e.V., Tobias Klauke, lädt am Samstag, 23.03.2018 um 19.45 Uhr zur Generalversammlung in das Haus des Gastes der Konzerthalle Olsberg alle Mitglieder der Bruderschaft ganz herzlich ein. Auf der Tagesordnung stehen neben turnusmäßigen und obligatorischen Tagesordnungspunkten insbesondere die Ehrungen für 25 und 40 Jahre Mitgliedschaft, die Ansprache des Präses der Bruderschaft, die Berichte der Fördervereine „Förderverein Schützenhalle e.V.“ und „Förderverein Schützenbruderschaft St. Michael Olsberg e.V.“. Weiterhin werden gemäß Satzung bzw. Geschäftsordnung die Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand  und zum erweiterten Vorstand durchgeführt. Weiterhin gibt es einen Ausblick auf das diesjährige Schützenfest, das Kreisschützenfest 2020 in Olsberg sowie einen Bericht der Sportschützenabteilung und Informationen über die Satzungsänderung. Die Getränke sind frei!

         T A G E S O R D N U N G

  1. Begrüßung
  2. Gedenken verstorbener Mitglieder
  3. Grußworte unseres Präses
  4. Verlesen des Protokolls der Generalversammlung vom 21.04.2018
  5. Bericht des Vorsitzenden
  6. Bericht des Hausvorstandes
  7. Bericht der Sportschützenabteilung
  8. Kassenbericht / Mitgliederzahlen
  9. Bericht der Kassenprüfer / Entlastung des Vorstands
  10. Schützenfest (29.06. bis 01.07.2019)
  11. Kreisschützenfest in Olsberg 11.-13.09.2020
  12. Satzungsänderung
  13. Wahlen laut Satzung bzw. Geschäftsordnung
    a) geschäftsführenden Vorstand  und
    b) erweiterten Vorstand   
  14. Bericht über die Fördervereine „Förderverein Schützenhalle e.V.“ und „Förderverein Schützenbruderschaft St. Michael Olsberg e.V.“
  15. Ehrungen: 25 und 40 Jahre Mitgliedschaft in der Schützenbruderschaft St. Michael Olsberg
  16. Verschiedenes


Vorschlag für Satzungsänderungen:

Die noch aktuelle Satzung finden Sie hier. Die Änderungen sind hervorgehoben.


§ 3 Mitgliedschaft

1. Aufnahme

Mitglied in der Schützenbruderschaft kann jede männliche Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden, die sich der in der Präambel und der Satzung der Bruderschaft benannten Werte verpflichtet fühlt und diese anerkennt. Mit dem Beitritt erkennt das Mitglied den §11(Datenschutzregelung) an und erklärt sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des DSGVO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Des Weiteren erkennt das Mitglied §11 der Satzung Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht eingegangen werden. Nach Ausscheiden des Mitglieds werden sämtliche personenbezogene Daten spätestens nach 10 Jahren gelöscht.
Über die Aufnahme entscheidet der vertretungsberechtigte Vorstand. Mit der Aufnahme in die Bruderschaft verpflichtet sich der Schützenbruder zur Zahlung festgelegter Beiträge.

[….]



§ 11 Datenschutzregelung


Der Verein benötigt zur Erfüllung seiner Zwecke die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder (mindestens Name, Vorname, vollständige Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, IBAN-Nummer, BIC, Kontoführende Bank) und erhebt die Daten regelmäßig mit bzw. in der Beitrittserklärung. Unter Beachtung der Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung werden personenbezogene Daten im Verein verarbeitet.
Jeder hat das Recht auf Auskunft über die über seine Person gespeicherten Daten, Berichtigung der Daten, sofern diese unrichtig sind, Sperrung der Daten, wenn deren Richtigkeit nicht feststeht, Löschung der Daten, wenn die Speicherung unzulässig war oder unzulässig wird (z.B. Beendigung der Mitgliedschaft),  Bereitstellung dieser Daten in einem gängigem Format (§ 20 DSGVO).
 
Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied ebenfalls einverstanden, dass Fotos von Veranstaltungen der Bruderschaft, auf denen das Mitglied abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen der Bruderschaft, z.B. auf der Homepage oder in Festschriften veröffentlicht werden. Jedes Mitglied hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.


§12 Genehmigung der Satzungsänderung
Die vorstehenden Paragraphen dieser Satzung sind in der Mitgliederversammlung vom 23.03.2019 der Schützenbruderschaft St. Michael Olsberg den Mitgliedern deutlich zur Kenntnis und Abstimmung vorgelegt worden. Die Änderungen wurden mit der erforderlichen Mehrheit genehmigt. Dies wird durch die Unterschriften der Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands dokumentiert.