Der Förderverein Schützenhalle ist im Gegensatz zum Förderverein Schützenbruderschaft gemeinnützig. Er ist damit berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Sogar die Mitgliedsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Der Verein ist daher die passende Ergänzung für den vornehmlich privaten Spender. Die Spenden sind gemäß § 2 der Satzung für den Feuerschutz in der Konzerthalle Olsberg bestimmt.
Der Spender bekommt seine Spendenbescheinigung umgehend nach Eingang der Spende auf dem Konto des Fördervereins zugestellt. Daher bitten wir darum, Namen und Adresse im Verwendungszweck der Überweisung mit anzugeben.
Die Beitrittserklärung finden Sie hier.